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	Kommentare zu: Rauchmelderpflicht	</title>
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	<description>Magazin für Brand- und Katastrophenschutz</description>
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		<title>
		Von: Sedlatzek		</title>
		<link>https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-115</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sedlatzek]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 22:32:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, haben gerade ein Haus gekauft und über eine Elektriker Firma unsere Feuermelder angebracht. Heute hatten wir eine Karte im Briefkasten, dass die Firma ISTA am Samstag zum Austausch und zum kontrollieren kommen möchte. Sprich: eine Wartung durchführen will. Ist das richtig, wenn ich die Hauseigentümerin bin? Vielen Dank lg C. Sedlatzek]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, haben gerade ein Haus gekauft und über eine Elektriker Firma unsere Feuermelder angebracht. Heute hatten wir eine Karte im Briefkasten, dass die Firma ISTA am Samstag zum Austausch und zum kontrollieren kommen möchte. Sprich: eine Wartung durchführen will. Ist das richtig, wenn ich die Hauseigentümerin bin? Vielen Dank lg C. Sedlatzek</p>
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		<title>
		Von: jens scholz		</title>
		<link>https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-114</link>

		<dc:creator><![CDATA[jens scholz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2021 17:25:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[muss ich in meiner privat genutzen eigentumswohnung eine fremdfirma zum wechseln der rauchmelder zulassen, bin handwerklich begabt und habe schon aus eigenem interesse immer die neuesten rauchmelder]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>muss ich in meiner privat genutzen eigentumswohnung eine fremdfirma zum wechseln der rauchmelder zulassen, bin handwerklich begabt und habe schon aus eigenem interesse immer die neuesten rauchmelder</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Bernd Baldrich		</title>
		<link>https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-81</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bernd Baldrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Oct 2018 10:29:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,
kann ich in einer Mietwohnung (Thüringen) das anbringen eines Rauchmelders im Wohnzimmer verweigern. 
MfG B. Baldrich]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
kann ich in einer Mietwohnung (Thüringen) das anbringen eines Rauchmelders im Wohnzimmer verweigern.<br />
MfG B. Baldrich</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lisa		</title>
		<link>https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-69</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lisa]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 23:01:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-31&quot;&gt;Emil&lt;/a&gt;.

Hallo Email, JA das würde mich auch mal interessieren. Zumal Eigentümer nicht der Mieter und auch nicht die Hausverwaltung etc. ist, sondern durch den Besatzungssatuts der Allierten JENE die Besitzer sind sowie das GG lt. BVerfG seit dem 12. Juli 2017 mit Abgabenverordnung (u.a. AO) nichtig sind. Darüberhinaus ist mir aufgefallen, dass 

Bayern

LBO	Pflicht seit 01.01.2013 für Neu- und Umbauten;
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2017	Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)	Vermieter sind verantwortlich für den Einbau;
Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich.

Siehe auch:
Stand: 10/2016
Was bei Missachtung der Rauchmelderpflicht droht

Die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die wie alle anderen Gesetze auch, umgesetzt werden muss. Verantwortlich dafür ist die in der jeweiligen Landesbauordnung genannte Person. Erfolgt keine Umsetzung innerhalb der angegebenen Frist, drohen Konsequenzen. Nun ist es zwar für das Bauamt schwierig, gerade bei bestehenden Gebäuden zu prüfen, ob Rauchmelder nachgerüstet worden, dennoch empfiehlt sich die rasche Umsetzung der Rauchmelderpflicht.

Denn &quot;Mieter&quot; einer Wohnung können selbst beim Bauamt melden, wenn der &quot;Mieter&quot;??? seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. In diesen Fällen drohen Bußgelder und Auflagen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand und Feuerwehr, Polizei oder Gutachter stellen das Fehlen entsprechender Warnsysteme fest. Dann verliert die verantwortliche Person nicht nur den Versicherungsschutz, sondern es droht auch eine strafrechtliche Verfolgung – gerade wenn Menschenleben gefährdet worden.

Das soll nicht heißen, dass ich die Brände in Wohnungen vereiteln will und es keinen Sinn macht einen Rauchmelder zu haben.

Mein Rauchmelder wurde einfach -OHNE MICH ZU FRAGEN - eingebaut. Das Fabrikat &quot;Rauchmelder RM 680110&quot; wurde über Dr. Moldan Umweltanalytik (seit 1986) über Messung hochfrequenter Immissionen von Funk-Rauchwarnmeldern für TECHEM* und BRUNATA (ALTRAL-SECAL RM 680110**) untersucht. Dieser o.g. RM wurde negativ beurteilt, dass etwa *ALLE 2 MINUTEN ein Signal abgegeben wird - und dies rund um die Uhr, **gemäß Herstellerangaben eine andere Software und nur 1 x im Monat für wenige Stunden Daten übertragen werden, OHNE dass der Mieter/in etwas davon mitbekommt. Was die Harmlosigkeit der Funksignale zu beweisen betrifft, ist m.E. nicht zulässig. 

Also WENN WIR (BÜRGER) &quot;ungefragt&quot; als MIETER und &quot;vorgeschrieben&quot; als VERMIETER einen RM durch ein &quot;präambel&quot; Gesetz aufgebrummt bekommen, dann möchte ich bei der Grenzwertbetrachtung zu den &quot;schädlichen&quot; Funkwellen (MIT-) ENTSCHEIDEN dürfen und eine gesetzliche Aussage der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung Deutschland, dass die Grenzwerte eingehalten wurden, in Frage stellen. Weil die Funkrauchmelder weniger als 5 Milliwatt als Grenzwertempfehlung senden, überzeugen MICH nicht!

Das gleiche gilt bei Handys etc etc.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-31">Emil</a>.</p>
<p>Hallo Email, JA das würde mich auch mal interessieren. Zumal Eigentümer nicht der Mieter und auch nicht die Hausverwaltung etc. ist, sondern durch den Besatzungssatuts der Allierten JENE die Besitzer sind sowie das GG lt. BVerfG seit dem 12. Juli 2017 mit Abgabenverordnung (u.a. AO) nichtig sind. Darüberhinaus ist mir aufgefallen, dass </p>
<p>Bayern</p>
<p>LBO	Pflicht seit 01.01.2013 für Neu- und Umbauten;<br />
Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2017	Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure)	Vermieter sind verantwortlich für den Einbau;<br />
Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich.</p>
<p>Siehe auch:<br />
Stand: 10/2016<br />
Was bei Missachtung der Rauchmelderpflicht droht</p>
<p>Die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die wie alle anderen Gesetze auch, umgesetzt werden muss. Verantwortlich dafür ist die in der jeweiligen Landesbauordnung genannte Person. Erfolgt keine Umsetzung innerhalb der angegebenen Frist, drohen Konsequenzen. Nun ist es zwar für das Bauamt schwierig, gerade bei bestehenden Gebäuden zu prüfen, ob Rauchmelder nachgerüstet worden, dennoch empfiehlt sich die rasche Umsetzung der Rauchmelderpflicht.</p>
<p>Denn &#8222;Mieter&#8220; einer Wohnung können selbst beim Bauamt melden, wenn der &#8222;Mieter&#8220;??? seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. In diesen Fällen drohen Bußgelder und Auflagen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand und Feuerwehr, Polizei oder Gutachter stellen das Fehlen entsprechender Warnsysteme fest. Dann verliert die verantwortliche Person nicht nur den Versicherungsschutz, sondern es droht auch eine strafrechtliche Verfolgung – gerade wenn Menschenleben gefährdet worden.</p>
<p>Das soll nicht heißen, dass ich die Brände in Wohnungen vereiteln will und es keinen Sinn macht einen Rauchmelder zu haben.</p>
<p>Mein Rauchmelder wurde einfach -OHNE MICH ZU FRAGEN &#8211; eingebaut. Das Fabrikat &#8222;Rauchmelder RM 680110&#8220; wurde über Dr. Moldan Umweltanalytik (seit 1986) über Messung hochfrequenter Immissionen von Funk-Rauchwarnmeldern für TECHEM* und BRUNATA (ALTRAL-SECAL RM 680110**) untersucht. Dieser o.g. RM wurde negativ beurteilt, dass etwa *ALLE 2 MINUTEN ein Signal abgegeben wird &#8211; und dies rund um die Uhr, **gemäß Herstellerangaben eine andere Software und nur 1 x im Monat für wenige Stunden Daten übertragen werden, OHNE dass der Mieter/in etwas davon mitbekommt. Was die Harmlosigkeit der Funksignale zu beweisen betrifft, ist m.E. nicht zulässig. </p>
<p>Also WENN WIR (BÜRGER) &#8222;ungefragt&#8220; als MIETER und &#8222;vorgeschrieben&#8220; als VERMIETER einen RM durch ein &#8222;präambel&#8220; Gesetz aufgebrummt bekommen, dann möchte ich bei der Grenzwertbetrachtung zu den &#8222;schädlichen&#8220; Funkwellen (MIT-) ENTSCHEIDEN dürfen und eine gesetzliche Aussage der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung Deutschland, dass die Grenzwerte eingehalten wurden, in Frage stellen. Weil die Funkrauchmelder weniger als 5 Milliwatt als Grenzwertempfehlung senden, überzeugen MICH nicht!</p>
<p>Das gleiche gilt bei Handys etc etc.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: HeinzR		</title>
		<link>https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-67</link>

		<dc:creator><![CDATA[HeinzR]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Oct 2017 11:28:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-66&quot;&gt;Privathaushalt&lt;/a&gt;.

Im Zweifelsfall die eigene Versicherung fragen. Grundsätzlich wird da aber kaum einer vorbeikommen und das überprüfen. Falls doch: Wahrscheinlich Betrüger.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rauchmeldungen.de/rauchmelderpflicht/#comment-66">Privathaushalt</a>.</p>
<p>Im Zweifelsfall die eigene Versicherung fragen. Grundsätzlich wird da aber kaum einer vorbeikommen und das überprüfen. Falls doch: Wahrscheinlich Betrüger.</p>
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