Anlagentechnischer Brandschutz gehört zu vorbeugendem Brandschutz und zielt darauf ab, Brände durch technische Anlagen zu verhindern, zu melden oder zu bekämpfen. Diese Anlagen sind häufig in die Gebäude integriert und werden daher oftmals mit baulichen Brandschutzmaßnahmen realisiert.
Obwohl Brandschutzanlagen vor allem in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden verbaut werden, wächst ihre Bedeutung für Privathaushalte stetig.
Gesetzliche Regelungen zum anlagentechnischen Brandschutz für Wohngebäude fehlen zwar überwiegend, dennoch erkennen viele Immobilienbesitzer den Wert hinter dieser Investition. Denn Brände können frühzeitig erkannt und möglicherweise sogar bekämpft werden, was nicht nur aktiv Leben schützt, sondern auch den Wert des Gebäudes und der Gegenstände, die sich darin befinden. Welche technischen Brandschutzanlagen es gibt und welche in ein Wohngebäude gehören, erfahren Sie hier.
Anlagentechnischer Brandschutz umfasst alle technischen Anlagen, die präventiv oder aktiv gegen Brände wirken. Hierunter zählen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (Handfeuermelder, Rauchmelder, Feuermelder),
- Lüftungsanlagen (Rauchansaug- und Rauchabsauganlagen),
- Feuerlöschanlagen und Löschmittelbevorratung (Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Hydranten),
- automatische Feuerschutztüren und
- Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege.
Für Privathaushalte kommen allerdings nicht alle diese technischen Anlagen infrage, da zum Beispiel automatische Feuerschutztüren und Lüftungsanlagen absolut unpraktikabel und für Wohngebäude nicht realisierbar sind. Rauchmelder, Handfeuerlöscher und Sprinklersysteme machen aber durchaus Sinn und sind deshalb zum Teil bereits gesetzlich vorgesehen.
Rauchmelder – alles, was Sie über die Warnsysteme wissen müssen
Rauchmelder sind die wichtigsten anlagentechnischen Brandschutzsysteme für Privathaushalte und gehören deshalb in jede Wohnung. Denn Brände sind besonders nachts gefährlich, wenn die Bewohner den Rauch im Schlaf nicht wahrnehmen können. Der Erstickungstod droht dann innerhalb von wenigen Minuten. Deshalb greift der Gesetzgeber hier mittlerweile ein und macht Rauchmelder für
- Schlaf- und
- Kinderzimmer sowie für
- Fluchtwege (Flure)
zur Pflicht. Da Brandschutz Ländersache ist, gibt es allerdings keine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zur Rauchmelderpflicht in Deutschland. Das Prinzip dieser Systeme ist einfach aber effektiv. Feuer erzeugt immer Rauch und dieser wird durch einen lichtempfindlichen Sensor im Rauchmelder registriert und dadurch wird Alarm ausgelöst.
Damit das im Ernstfall aber auch funktioniert, müssen die Melder in der Raummitte und an der Zimmerdecke angebracht werden, denn heißer Rauch steigt immer nach oben. Wird der Rauchmelder lediglich irgendwo abgelegt oder sogar verdeckt, kann der Rauch nicht registriert werden und die Systeme können im Brandfall nicht anschlagen. Bei Wohnungen mit Spitzdächern darf der Melder allerdings nicht direkt an der Deckenspitze montiert werden, da sich in diesen Spitzen die Luft staut und Rauch erst relativ spät ankommt.
Die Geräte müssen in solchen Fällen auf halber Höhe oder an Querbalken angebracht werden. Für Küchen und Badezimmer eignen sich Rauchmelder in der Regel nicht, denn hier erzeugen Brat-, Koch- bzw. Wasserdämpfe ständig Fehlalarme. Es ist daher besser, die benachbarten Räume mit entsprechenden Rauchmeldern auszustatten und Türen beim Kochen oder Duschen geschlossen zu halten.
Rauchmelder sind sicherheitsrelevante Systeme, achten Sie beim Kauf daher auf einige Kriterien, die die Rauchmelder erfüllen müssen:
- Zertifizierung nach DIN 14676 (Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung) bzw. DIN EN 14604 (Rauchwarnmelder),
- geprüft nach ERG/GS, CE und prEN/ISO 12239,
- zugelassen durch VdS (Vertrauen durch Sicherheit),
- Lautstärke des Alarmsignals sollte mind. 85 dB betragen,
- Testmöglichkeit der Funktionsbereitschaft und
- akustisches Signal bei schwacher Batterie.
Rauchmelder sorgen dafür, dass Sie nachts ruhig und vor allem sicher schlafen können. Investieren Sie daher in vernünftige Systeme, auf die Sie sich verlassen können. Zum Beispiel eignen sich gerade für größere Wohnungen oder Häuser Funkrauchmelder, die bei einem Brand gemeinsam Alarm schlagen. Die meisten Hausrat- und Gebäudeversicherungen honorieren im Übrigen das Vorhandensein von Brandmeldeanlagen.
Feuerlöscher oder Sprinkleranlage?
Gibt es eine Feuerlöscherpflicht für Privathaushalte?
Anders als bei Rauchmeldern gibt es für Löschsysteme im Eigenheim / Privathaushalt derzeit bundesweit (noch) keine gesetzlichen Regelungen.
Dennoch empfiehlt sich auch bei der aktiven Brandbekämpfung die Vorsorge. Denn wenn ein Brand in der Entstehungsphase gelöscht werden kann, bleibt Ihnen viel Ärger erspart. Feuerlöscher sind die geläufigsten Löschsysteme für die eigenen vier Wände. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten.
Hier erfahren Sie, welche Feuerlöscher für den Privathaushalt geeignet sind und was Sie beim Kauf und der Wartung beachten müssen.
Sprinkleranlagen in Wohnungen oder Häusern sind relativ selten zu finden. Denn viele denken bei diesen Brandbekämpfungssystemen vor allem an öffentliche Gebäude, wo besonders die Sprinkler an den Decken sichtbare Merkmale solcher Anlagen sind.
Verständlicherweise möchte niemand solche undekorativen Sprinklerköpfe an der Decke haben. Sprinkleranlagen für den eigenen Wohnbereich sind allerdings äußerlich nicht mit denen in Flughäfen oder Bahnhöfen zu vergleichen, denn sie sind viel dezenter.
Für einzelne Wohnungen oder Altbauten sind Sprinkleranlagen nicht oder nur sehr schwer zu realisieren, aber wer ein neues Haus baut, sollte durchaus über die Installation dieser effektiven Brandbekämpfungsanlage nachdenken. Denn diese Anlagen haben drei bedeutende Vorteile:
- Sie sind in der Lage Brände vollständig zu löschen, da das Löschmittel nicht ausgehen kann,
- dabei benötigen sie viel weniger Wasser als die anrückende Feuerwehr, was geringere Wasserschäden zur Folge hat und
- sie reagieren sofort, selbst wenn sich niemand in dem Gebäude oder in der Wohnung befindet.
Sprinkleranlagen bieten somit hundertprozentigen Schutz gegen Feuer und verhindern größere Schäden an Wertgegenständen oder Personen.
Für Wohnbereiche empfehlen sich sogenannte Wassernebellöschanlagen, die im Brandfall einen feinen Nebel aus kleinsten Wassertröpfchen erzeugen.
Dieser Wassernebel entzieht dem Feuer durch Verdampfung Sauerstoff, kühlt den betroffenen Bereich und verhindert die Ausbreitung. Dass im Brandfall der gesamte Wohnbereich unter Wasser gesetzt wird, muss nicht befürchtet werden, denn diese Systeme reagieren nur dort, wo es auch wirklich brennt. Das Anbringen der Sprinkleranlage ist dabei überraschend einfach. Da die Anlage mit Kaltwasser aus dem Leitungsnetz gespeist werden kann, sind keine zusätzlichen Wassertanks oder Pumpsysteme nötig.
Dennoch empfiehlt sich die Installation durch ein fachkundiges Unternehmen, vor allem aus Garantiegründen. Auch die Wasserlöschanlagen sollten diverse Kriterien erfüllen, damit sie im Ernstfall auch richtig funktionieren:
- Die Sprinkleranlage sollte schnell reagieren, damit der Brand möglichst im Frühstadium gelöscht wird (Response Time Index < 50),
- dabei darf sie nur so wenig Wasser wie möglich verbrauchen (Niederdruck-Wassernebellöschanlagen),
- die finanziellen Aufwendungen sollten überschaubar bleiben und
- sie muss einfach zu installieren sein (Anschluss an das vorhandene Wassernetz).
Anlagentechnischer Brandschutz lohnt sich
Wer sein Eigenheim und die darin lebenden Bewohner vor Feuer schützen will, hat viele Möglichkeiten sich gegen Brände zu rüsten. Rauchmelder sollten allerdings in keiner Wohnung fehlen, da sie für die Alarmierung der Bewohner – besonders in der Nacht, wenn der Geruchssinn nicht funktioniert – fundamental wichtig sind.
Gerade Aufenthalts-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Fluchtwege gehören daher mit diesen Lebensrettern ausgestattet. Wer beim Kauf auf die wichtigen Kriterien und Prüfzeichen achtet und die Geräte regelmäßig wartet, kann sich abends beruhigt ins Bett legen, da man sich im Ernstfall auf die geprüften Melder verlassen kann.
Trotz fehlender gesetzlicher Vorschriften für die Brandbekämpfung im Eigenheim, lohnt sich auch hier die Anschaffung entsprechender Systeme. Die Geläufigsten sind die handelsüblichen Handfeuerlöscher, die zwar weitaus günstiger als Sprinkleranlagen sind, dafür aber manuell betätigt werden müssen und nur über eine gewisse Kapazität an Löschmittel verfügen.
- Einfache Bedienung and handliche Größe: Perfekt für vielseitige Einsatzgebiete wie Haushalt, Küche, Auto, Wohnwagen, Boot, etc
- Trockenpulver-Feuerlöscher 1kg, geeignet für Brände der Klassen A, B und C: Optimal bei Entstehungsbränden der Brandklassen A (brennbare, feste Stoffe wie Holz, Plastik, Papier, etc.), B (brennbare Flüssigkeiten wie Paraffin, Benzin, Öl etc.) und C (Gas) geeigne
- Inkl. praktischem Zubehör: Der 1kg Pulverlöscher wird inkl. Wandhalterung zur Positionierung des Feuerlöschers an strategischen Stellen und Manometer
- Sicher and vorschriftsgemäß: Der ABC Feuerlöscher erfüllt die DIN EN 3 Regulation und ist mit einem Sicherungsstift geschützt. Er entspricht den europäischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen
- Der kleine Feuerlöscher ist auch für elektrische Anlagen bis max. 1000 Volt (Mindestabstand 1m) anwendbar. Außerdem ist er Frostsicher bis zu -30°C
Dort, wo sich Sprinkleranlagen nicht verwirklichen lassen, sind Feuerlöscher aber alternativlos. Zweckdienlich sind sie allemal, denn Entstehungsbrände können mit diesen Geräten zuverlässig gelöscht werden.
Sprinkleranlagen sind zwar aufwendiger und teurer als Feuerlöscher, dafür aber absolut wirksam, selbst wenn sich niemand in der Wohnung aufhält. Mit bedeutend weniger Wassereinsatz als die Feuerwehr sind Sprinklersysteme in der Lage, lokal begrenzt jeden Brandherd zu bekämpfen und die Schäden im Eigenheim damit zu minimieren.
Somit sind sie gerade für Hausbesitzer eine echte Alternative. Denn die Kombination aus Rauchmeldern und Sprinklersystemen rettet in beinahe 100 Prozent aller Brandfälle den Bewohnern das Leben.
2 Antworten zu "Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden"