Rauchmelderpflicht
Seit Jahren fordern Feuerwehren und Brandschutzverbände eine flächendeckende Rauchmelderpflicht in Deutschland. Denn Brände können mit diesen Geräten zwar nicht verhindert, dafür aber die Bewohner einer Wohnung rechtzeitig vor einer solchen Gefahr gewarnt werden.
Die meisten Brandopfer gibt es nachts, denn im Schlaf wird der Geruchssinn abgeschaltet und die giftigen Dämpfe, die bei einem Brand entstehen, können nicht wahrgenommen werden.
[toc]Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in Deutschland
Dass Rauchmelder effektiv sind, zeigt das Beispiel USA, wo Rauchmelder bereits seit 40 Jahren in Wohnungen und Wohngebäuden installiert werden müssen. In dieser Zeit ging die Zahl der Brandopfer um beachtliche 50 % zurück!
Rauchmelderpflicht in den Bundesländern
Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Rauchmelderpflicht ein. Seit dem folgen auch die anderen Bundesländer nach und nach. Mittlerweile haben alle 16 Bundesländer eine entsprechende Pflicht eingeführt.
Die Bundesländer können die Regelungen dabei selbst ausgestalten, da Brandschutz Ländersache ist. Bisher sind die Bestimmungen aber dahin gehend einig, welche Räume mit Rauchmeldern auszustatten sind. Demnach müssen in
- Schlaf- und
- Kinderzimmern sowie in
- Fluren, die als Fluchtwege dienen
Melder angebracht werden. Wer für Anschaffung, Installation und Wartung verantwortlich ist, ist aber unterschiedlich geregelt. Wenn der Vermieter die Kosten übernehmen muss, darf er diese zum Teil auf die Miete umlegen.
Die Wartungskosten dürfen zu den Nebenkosten dazugerechnet werden. Details hierzu sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt.
Eine Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie in der unteren Tabelle.
Wo gilt die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in Deutschland?
Bundesland | Rauchmelderpflicht | Erläuterung | Zuständigkeit |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg LBO | Pflicht seit 10.07.2013 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2014 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Bayern LBO | Pflicht seit 01.01.2013 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2017 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Berlin LBO | für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017 Übergangsfrist für Bestandsbauten: bis 31.12.2020 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) Pflicht | für den Einbau: Vermieter/Eigentümer Betriebsbereitschaft & Wartung: Mieter |
Brandenburg LBO | für Neu- und Umbauten ab 01.07.2016; Übergangsfrist für Bestandsbauten: bis 31.12.2020 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | für den Einbau & Betriebsbereitschaft: Eigentümer |
Bremen LBO | Pflicht seit 01.05.2010 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2015 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Hamburg LBO | Pflicht seit 01.04.2006 für Neu- und Umbauten; Pflicht seit 31.12.2010 für Bestandsgebäude | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Hessen LBO | Pflicht seit 24.06.2005 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2014 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Mecklenburg-Vorpommern LBO | Pflicht seit 01.09.2006 für Neu- und Umbauten; Pflicht seit 31.12.2009 für Bestandsgebäude | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Niedersachsen LBO | Pflicht seit 01.11.2012 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2015 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Nordrhein-Westfalen LBO | Pflicht seit 01.04.2013 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 31.12.2016 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Rheinland-Pfalz LBO | Pflicht seit 23.12.2003 für Neu- und Umbauten; Pflicht seit 12.07.2012 für Bestandsgebäude | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Saarland LBO | Pflicht seit 01.06.2004 für Neu- und Umbauten; Keine Pflicht für Bestandsgebäude | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Sachsen LBO | Pflicht ab 01.01.2016 für Neu- und Umbauten. Übergangsfrist für Bestandswohnungen nicht geplant. | Geplant für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) Pflicht | für den Einbau: Vermieter/Eigentümer für die Wartung/Betriebsbereitschaft: Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt das |
Sachsen-Anhalt LBO | Pflicht seit 17.12.2009 für Neu- und Umbauten; Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 31.12.2015 | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Schleswig-Holstein LBO | Pflicht seit 01.04.2005 für Neu- und Umbauten; Pflicht seit 31.12.2010 für Bestandsbauten | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau; Mieter sind in der Regel für die Wartung verantwortlich |
Thüringen LBO | Pflicht seit 29.02.2008 für Neu- und Umbauten; Keine Pflicht für Bestandsgebäude | Gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluchtwege (Flure) | Vermieter sind verantwortlich für den Einbau und die Wartung |
Was droht bei Missachtung der Rauchmelderpflicht?
Die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die wie alle anderen Gesetze auch, umgesetzt werden muss. Verantwortlich dafür ist die in der jeweiligen Landesbauordnung genannte Person. Erfolgt keine Umsetzung innerhalb der angegebenen Frist, drohen Konsequenzen.
Nun ist es zwar für das Bauamt schwierig, gerade bei bestehenden Gebäuden zu prüfen, ob Rauchmelder nachgerüstet worden, dennoch empfiehlt sich die rasche Umsetzung der Rauchmelderpflicht.
Denn Mieter einer Wohnung können selbst beim Bauamt melden, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. In diesen Fällen drohen Bußgelder und Auflagen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand und Feuerwehr, Polizei oder Gutachter stellen das Fehlen entsprechender Warnsysteme fest.
Dann verliert die verantwortliche Person nicht nur den Versicherungsschutz, sondern es droht auch eine strafrechtliche Verfolgung – gerade wenn Menschenleben gefährdet worden.
Brauch ich in einer selbstgenutzten Immobilie (z.B. Einfamilienhaus) ohne Vermietung einen Rauchmelder?"
Ja! Auch als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie, wie Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, unterliegen sie der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht. Diese wurde mittlerweile in allen Bundesländern eingeführt (Vgl. obige Tabelle).
Brände in Deutschland – Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Statistisch gesehen haben Menschen in Deutschland ca. 4 Minuten Zeit die Gefahrenzone zu verlassen. Klingt erstmal viel – jedenfalls, wenn man davon ausgeht, dass sie den Brand auch sofort als solchen erkennen. Schwieriger wird es, wenn sie schlafen und entstehenden Dämpfe ihre Wahrnehmung beeinträchtigen.
Das klassische Beispiel ist der Raucher, der mit brennender Zigarette im Bett einschläft und die Glut der Zigarette die Matratze entzündet, so dass es zunächst zu einem Schwelbrand kommen kann, bei dem bereits die giftigen Dämpfe entstehen. In einem solchen Fall ist die statistische Zahl von 4 Minuten nicht mehr haltbar.
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Schaut man sich den Verlauf der Gesamtanzahl der Brände in Deutschland in den vergangenen Jahren an, so kann man nicht von einer Entspannung reden, sondern das Thema ist gleichsam aktuell. Jeder Brand bedeutet nicht jedes mal auch Opfer, aber die Wahrscheinlichkeit ist da. Dieses Potential kann man verringern und für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden sorgen, wenn man an die Installation von einem Rauchmelder bereits jetzt nachdenkt – egal ob mit oder ohne gesetzliche zwingende Regelungen.
Angesichts der geringen Beschaffungs- und Wartungskosten für Rauchmelder ist das ein nicht zu verantwortendes Risiko. Daher ist es besser, der Rauchmelderpflicht besser zu früh als zu spät nachzukommen und für mehr Sicherheit im Wohnraum zu sorgen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge – dieser Spruch trifft in Bezug auf Brandschutz besonders zu, da im schlimmsten Fall eine Nachsorge nicht mehr möglich ist.
Wie sind ihre Erfahrungen mit Rauchmeldern? Haben sie bereits welche installiert/installieren lassen oder scheuen sie die Investition? Wir freuen uns auf eine Diskussion und hoffen auf Einblicke und Erfahrungswerte. Diese können anderen helfen sich zu entscheiden. Vielen Dank!
11 Antworten zu "Rauchmelderpflicht"