Täglich ereignen sich Brände in privaten und öffentlichen Gebäuden. Um den Sach- und Personenschaden möglichst gering zu halten, gelten deshalb in Deutschland hohe Standards zum Brandschutz. Dabei wird allgemein in aktiven (abwehrenden) und passiven Brandschutz unterschieden.
Abwehrender Brandschutz ist nahe liegend: Darunter zählen Feuerwehr und alle Bekämpfungsmaßnahmen im Falle eines Brandes.
Aber wie sieht es mit passivem Brandschutz aus? Was genau ist das und wie gestaltet er sich?
[toc]Ganz allgemein versteht man unter Brandschutz alle Maßnahmen, die die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes verhindern sollen. Dazu können ebenso vorbeugende Maßnahmen wie der Einsatz von Rauchmeldern oder speziellen Brandschutzmaterialien zählen wie aktive Möglichkeiten, einen Brand zu bekämpfen, zum Beispiel Feuerlöscher.
Der passive Brandschutz konzentriert sich auf die vorbeugenden Funktionen, die das Entstehen eines Brandes gar nicht erst möglich machen sollen. Deshalb wird passiver Brandschutz auch als vorbeugender Brandschutz bzw. Brandverhütung bezeichnet.
Passiver Brandschutz kommt beim Entwurf und Bau sowie bei der Einrichtung eines Gebäudes zum Tragen. Deshalb unterscheiden Experten drei große Teilbereiche des passiven Brandschutzes:
- den baulichen,
- den anlagentechnischen und
- den organisatorischen Brandschutz.
Die drei Teile des passiven Brandschutzes
Die Berücksichtigung all dieser Teilbereiche des passiven Brandschutzes soll eine größtmögliche Optimierung von Vorbeugemaßnahmen gegen die Gefahr von Bränden gewährleisten. Deshalb umfassen sie zusammen beinahe alle Aspekte eines Gebäudes, egal ob öffentlich oder privat.
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz kommt bereits bei der Entstehung eines Gebäudes zum Tragen: Beim Bau oder bei der Sanierung müssen bauliche Brandschutzbestimmungen berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- das Brand- und Rauchverhalten der verwendeten Baustoffe sowie
- die Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile.
Für diese Aspekte verwendeter Materialien gelten bestimmte Mindestrichtlinien, die vor allem im öffentlichen Bereich einer bauaufsichtlichen Prüfung und Zulassung bedürfen. Beispiele für spezielle Baustoffe sind etwa Brandschutzfarben, die durch hinzugefügte Brandschutzmittel weniger entflammbar sind als herkömmliche Farben und deshalb vor allem in öffentlichen Gebäuden und Treppenhäusern verwendet werden können.
Neben den Materialien umfasst der bauliche Brandschutz aber auch den Entwurf und die Planung eines Gebäudes. Besonders bei größeren Gebäudekomplexen müssen einzelne Brandabschnitte hergestellt werden, indem an bestimmten Stellen Brandwände und Brandschutztüren installiert werden. Diese können im Falle eines Brandes das betroffene Gebiet abschotten, sodass sich das Feuer nicht auf das gesamte Gebäude ausbreiten kann. Auch die Fluchtwegplanung gehört als grundlegendes Element in diesen Abschnitt.
Anlagentechnischer Brandschutz
Die Verwendung möglichst feuerfester Materialien ist aber nur ein erster Schritt. Um einen gegebenenfalls entstehenden Brand so schnell wie möglich registrieren und bekämpfen zu können, bedarf es des anlagentechnischen Brandschutzes. Dieser besteht – am bekanntesten und am weitesten verbreitet – in Gas- oder Rauchmelder sowie in öffentlichen Gebäuden oft auch in Sprinkleranlagen, die im Brandfall eine sofortige Bekämpfung des Feuers gewährleisten können.
Neben dieser vielfältigen aktiven Meldung und Bekämpfung von Bränden gibt es im anlagentechnischen Brandschutz (Vgl. auch Artikel "Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden") aber auch zahlreiche weitere Möglichkeiten, die Ausbreitung eines Feuers zu erschweren. So können etwa besonders sensible Bauteile – vor allem Stromleitungskabel und Rohre – in Wänden durch spezielle Abschottungssysteme geschützt werden.
Diese bestehen in der Regel aus feuerfesten Materialien, die um die betreffenden Kabel verbaut werden. Solche hitzebeständigen Schotte schützen die Kabel im Falle eines Brandes vor Beschädigung durch Hitze oder direktes Feuer.
Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie mobile Feuerlöschanlagen wie etwa Feuerlöscher fallen unter den anlagentechnischen Brandschutz. Speziell bei installierter Sprinkleranlage sollte auch stets ein genügender Löschwasservorrat garantiert sein. Im Großen und Ganzen geht es hier also vor allem um die Ausstattung eines Gebäudes mit genügend Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Brände.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz schließlich betrifft vor allem die operativen Einsatzmöglichkeiten bei einem Brand. Hier geht es darum, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, Alarmpläne und eine Brandschutzordnung aufzustellen, die im Notfall befolgt werden muss.
In erster Linie soll hier die Verantwortlichkeit bestimmter Personen eindeutig geklärt werden, damit diese im Notfall schnellstmöglich reagieren und Gegenmaßnahmen einleiten können. Auch Schulungen zum Umgang mit brennbaren Stoffen oder das Verhalten im Brandfall gehören zu diesem Gebiet.
Passiver Brandschutz und rechtliche Regelungen
Um diese umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen besonders bei Neubauten auch garantieren zu können, gelten in Deutschland zahlreiche Gesetzesregelungen zum Thema Brandschutz. Am bekanntesten dürfte die beinahe bundesweite Rauchmelderpflicht auch in Privatwohnungen sein, die seit vergangenem Jahr gültig ist.
Darüber hinaus gelten aber vor allem für öffentliche Gebäude viele rechtliche Bestimmungen in Sachen Brandschutz. Nicht immer ist es einfach, hier den Überblick zu behalten:
- Beim Neubau von Gebäuden etwa haften Architekten und bauausführende Unternehmen für die gesetzeskonforme Umsetzung von Brandschutzvorschriften, speziell was den baulichen Brandschutz angeht.
- Bei anlagentechnischem Brandschutz kann es da schon wieder anders aussehen: Für die Nachrüstung von Rauchmeldern, wie es vom Gesetz verlangt wird, ist vorrangig der Mieter verantwortlich, falls der Vermieter nicht von sich aus einen Einbau unterstützt. Für die Kosten wiederum kann hierbei der Vermieter haften.
Im Fall von denkmalgeschützten Gebäuden gibt es immer wieder Probleme, da sich hier aktuelle Brandschutzbestimmungen mit Bestandsschutzauflagen kreuzen können. Allerdings ist es hier mittlerweile fast durchgängig im Sinne des Brandschutzes geregelt, dass Änderungen und Umbauten auch in bestandsgeschützten Gebäuden zulässig, mitunter sogar verpflichtend sind, wenn durch diese fehlende oder mangelhafte Brandschutmaßnahmen nachgebessert werden können.
Auch für einzelne Gebäudeteile herrschen klare Rechtsvorschriften. So müssen Kellergeschosse mindestens eine Öffnung ins Freie haben, die als Rauchableitung dienen kann.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass für jeden Bauabschnitt bzw. jede Unterkategorie des passiven Brandschutzes eigenständige rechtliche Vorschriften gelten, die jeweils die Baubetriebe, Besitzer oder Vermieter betreffen können. Einzelne Regelungen sollten also bestenfalls speziell nachgeschlagen werden.
Vorteile des passiven Brandschutzes
Die Vorteile des passiven Brandschutzes sollten auf der Hand liegen. Durch die Verwendung
- feuerfester und hitzebeständiger Materialien,
- die Schutzverkleidung entflammbarer oder besonders sensibler Gebäudeteile und
- die Einrichtung zahlreicher Brandschutzmaßnahmen
kann die Sicherheit für Personen und Sachwerte in einem Gebäude so hoch wie nur möglich garantiert werden.
Gerade für Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Einrichtungen sind solche Maßnahmen von großer Bedeutung, liegt doch im Falle eines Schadens jedweder Natur die Haftung oft bei ihm selbst.
Solcherlei Sicherheitsvorkehrungen können mitunter auch bei Versicherungen Vorteile erzielen, allerdings sollte man sich hier bei den einzelnen Versicherern über etwaige Angebote informieren. Unabhängig vom finanziellen Aspekt ist ein Höchstmaß an Brandschutzvorkehrungen natürlich eine Sache des gesunden Menschenverstandes. Denn im Falle des Falles zeigt sich stets, dass jede zusätzliche Hilfsmaßnahme von entscheidender Bedeutung sein kann.