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Rechtliche Grundlagen - Nordrhein-Westfalen
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![]() Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in NRW.Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in NRW. |
![]() FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen FeuerwehrenFwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren |
![]() Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu).Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu). |
![]() FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz und HilfeleistungseinsatzFwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz und Hilfeleistungseinsatz |
![]() Technische Beschreibung der einheitlichen Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.Technische Beschreibung der einheitlichen Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen. |
![]() Einführungserlass zur PDV/DV 810Einführungserlass zur PDV/DV 810Die PDV/DV 810 ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt und kann deshalb nicht veröffentlicht werden. |
![]() Erweiterungserlass Dienstkleidung weiblicher Angehöriger der Feuerwehren.Erweiterungserlass Dienstkleidung weiblicher Angehöriger der Feuerwehren. |
![]() Lernziele für die Ausbildung zum Gruppenführer (Freiwillige Feuerwehr) im F3Lernziele für die Ausbildung zum Gruppenführer (Freiwillige Feuerwehr) im F3 Lernzielkatalog. |
![]() Hinweise zur FeuerschutzkleidungHinweise zur Feuerschutzkleidung |
![]() Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu).Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu). |
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![]() Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann-/Truppführer-Aus- und fortbildung Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 74 – 27.19.01 – vom 18.12.2012.Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann-/Truppführer-Aus- und fortbildung Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - vom 18.12.2012. |
![]() FwDV 10 Die tragbaren LeiternFwDV 10 Die tragbaren Leitern |
![]() Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Innenministeriums vom 7.4.2009 – 74 – 52.07.03Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Innenministeriums vom 7.4.2009 - 74 - 52.07.03 |
![]() Ausbildung zum Gruppenführer in der Berufsfeuerwehr (Hauptamtliche Feuerwehrangehörige) Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10.02.1998 Runderlass des Innenministeriums – 74 – 27.19.01 vom 28.11.2007Ausbildung zum Gruppenführer in der Berufsfeuerwehr (Hauptamtliche Feuerwehrangehörige) Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10.02.1998 Runderlass des Innenministeriums - 74 - 27.19.01 vom 28.11.2007 |
![]() Einführungserlass der FwDVen in NRW.Einführungserlass der FwDVen in NRW. |
![]() Regelung über die Ärmelabzeichen, Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Innenministeriums v. 16.11.2002.Regelung über die Ärmelabzeichen, Dienstgradabzeichen und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Innenministeriums v. 16.11.2002. |
![]() ErläuterungenErläuterungen |
![]() Wiederholung von Leistungsnachweisen nach Nichtbestehen in Lehrgängen am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen.Wiederholung von Leistungsnachweisen nach Nichtbestehen in Lehrgängen am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen. |










