Ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes ist der Brandschutz. Denn in Betrieben und Fabrikhallen arbeiten meistens nicht nur viele Menschen, sondern es lagern in vielen Fällen auch brennbare und oder sogar explosive Materialien und Stoffe in den Arbeitsstätten. Eine Mischung also, die Brände noch gefährlicher macht.
Feuerlöscher oder Löschsysteme gehören daher ebenso zur Grundausstattung eines Betriebs wie Feuermeldeanlagen. Allerdings genügt es nicht, wenn lediglich ein Feuerlöscher angeschafft wird. Denn hier gibt es klare Vorschriften, die dafür sorgen, dass jeder Arbeitsplatz für den Brandfall gerüstet ist.
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Im ersten Teil des Artikels ging es um Feuerlöscher für den Privathaushalt. Dabei lag der Fokus auf unterschiedlichen Löscherarten und deren Anwendungsbereichen.
Da im privaten Bereich keine gesetzlichen Verordnungen bestehen, muss jeder selbst entscheiden, wie viel Brandschutz in den eigenen vier Wänden gewünscht ist.
Im gewerblichen Bereich ist das Thema Feuerlöscher etwas komplexer. Denn hier ist klar definiert, wie viel Löschvermögen zur Verfügung stehen muss. Für die Berechnung werden
- Nutzung,
- Brandgefahr,
- Anzahl der Mitarbeiter und
- Gesamtfläche des Betriebs
berücksichtigt. Außerdem müssen die Löschgeräte regelmäßig geprüft und gewartet werden. Was dabei berücksichtigt werden muss und wie man richtig löscht, erfahren Sie hier.
Bestimmungen, Vorschriften und Berechnung des Gesamtlöschvermögens
Normative Grundlagen für Feuerlöscher oder Löschsysteme im Betrieb sind die
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
- die DIN EN 3 (Feuerlöscher) sowie
- die BGR 133 (Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern) der Berufsgenossenschaften.
Da es unterschiedliche Feuerlöscher mit unterschiedlichen Löschmitteln gibt, wurde eine gemeinsame Einheit zur Definition von Löschvermögen eingeführt, die Löschmitteleinheit (LE).
Demnach hat jeder Feuerlöscher ein unterschiedliches Löschvermögen. Um das Gesamtlöschvermögen feststellen zu können, erhält jedes Löschgerät eine Löschmitteleinheit. Wie viel Gesamtlöschvermögen benötigt wird, richtet sich nach Brandgefahren und Brandklassen der gelagerten Stoffe und Materialien.
Somit kann die genaue Anzahl der für den Betrieb benötigten Feuerlöscher berechnet werden. Zusätzlich muss mindestens ein Feuerlöscher pro Stockwerk erreichbar sein. Hier gelangen Sie zum Berechnungsmodul für Feuerlöscher.
Wartung und Instandhaltung
Wie oft muss man Feuerlöscher warten?
Feuerlöscher sind sicherheitsrelevante Geräte und müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Wartung erfolgt grundsätzlich alle zwei Jahre und ist von fachlich geeigneten Feuerlösch-Kundendiensten durchzuführen. Auf den Prüfplaketten des Löschers sind die einzelnen Termine für die nächste Wartung beziehungsweise für das Auffüllen des Lösch- oder Treibmittels abzulesen.
Die meisten Kundendienste führen die Wartung sogar Vorort in knapp 20 Minuten durch. Wer sich sicher sein will, dass der entsprechende Wartungsdienst auch über eine ausreichende Qualifikation verfügt, kann sich die Sachkenntnis nach
- DIN 14406 Teil 4 (Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher) und die
- Befähigung nach TRBS 1203 Teil 2 (Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Druckgefährdungen)
nachweisen lassen.
Nach jeder Wartung ist außerdem das Prüfprotokoll zu pflegen, da Polizei oder Versicherung dieses möglicherweise nach einem Wohnungsbrand einsehen wollen. Die Wartung der Löschgeräte ist essenziell und darf nicht vernachlässigt werden, da nur so deren Funktion im Brandfall garantiert ist. Der beste Feuerlöscher bringt nämlich nichts, wenn er unzugänglich aufbewahrt oder nicht instand gehalten wird.
HINWEIS: auch die Feuerlöscher im Privathaushalt sollten alle 2 Jahre einer Wartung unterzogen werden, da die Löschmittel ihre Wirkung verlieren. Eine Pflicht zur Prüfung besteht allerdings nicht!
Was kostet die Wartung eines Feuerlöscher?
Hier gibt es keine feste Pauschale. Die Kosten variieren je nach Art und Größe des Feuerlöschers. Werden keine Probleme festgestellt, kann die Wartung zwischen 10 und 45 Euro liegen. Müssen mehrere geprüft werden, kann die Einzelprüfung günstiger werden.
Richtig löschen
Auch beim Löschen von Bränden gilt es einiges zu beachten! Vorneweg: die Löschmittel sind auch bei großen Feuerlöschern schnell erschöpft, der Einsatz der Geräte somit auf die Bekämpfung von Entstehungsbränden beschränkt. Daher ist immer zuerst der Feueralarm zu aktivieren und die Feuerwehr zu informieren.
Außerdem geht der Schutz von Leib und Leben vor dem Schutz von Gegenständen und Gebäuden. Ist der Kampf gegen das Feuer aussichtslos oder zu gefährlich, gilt es daher das eigene und das Leben anderer in Sicherheit zu bringen.
- Achten Sie bei der Brandbekämpfung immer auf die Windrichtung. Niemals Feuer gegen den Wind bekämpfen!
- Versprühen Sie das Löschmittel stoßartig, sparsam und nach vorn unten gerichtet!
- Sind mehrere Personen und Feuerlöscher verfügbar, bekämpfen Sie den Brand gemeinsam!
- Lassen Sie ein erloschenes Feuer oder die Glut niemals aus den Augen und warten Sie die Ankunft der Feuerwehr ab!
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1 Antwort zu "Feuerlöscher im Betrieb: Löschvermögen, Wartung, Umgang"