Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg beschlossen

Zuletzt aktualisiert am: 08.07.2024

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Seit Mittwoch, dem 10.07.2013, ist Baden-Württemberg das 13. Bundesland in Deutschland, das Rauchmelder in Wohngebäuden zur Pflicht gemacht hat. Fast zehn Jahre nachdem Rheinland-Pfalz als Erstes die Rauchmelderpflicht einführte, verabschiedete die grün-rote Landesregierung mit den Stimmen der CDU-Fraktion nun ein entsprechendes Gesetz.

Neu- und Umbauten müssen demnach ab sofort mit entsprechenden Meldern ausgerüstet werden, für Bestandsgebäude galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014.

Am Beispiel Baden-Württemberg zeigt sich wieder, dass es leider oftmals erst zur Katastrophe kommen muss, bis sich im Bezug auf Brandschutz etwas ändert. Denn eigentlich sollte die Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg erst mit der Neufassung der Landesbauordnung eingeführt werden. Doch die Brandkatastrophe von Backnang, bei der in der Nacht zum Sonntag, dem 10.03.2013, acht Menschen, darunter sieben Kinder, ums Leben kamen, verdeutlichte, wie sinnvoll und dringend die Rauchmelderpflicht ist.

Wie in 70 % aller Todesfälle, wurden auch hier die Bewohner im Schlaf vom Feuer überrascht und erstickten an den giftigen Gasen. Deswegen drückte die Landesregierung aufs Tempo und legte binnen vier Monate eine geänderte Landesbauordnung vor.

Rauchmelder für Schlafzimmer und Flure

Ganz nach dem Vorbild der anderen Bundesländer, die eine Rauchmelderpflicht bereits eingeführt haben, müssen ab sofort in Neu- und umfassenden Umbauten Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Eigentümer von Bestandswohnungen bekamen noch bis zum 31.12.2014 Zeit, die Rauchmelderpflicht umzusetzen. Sobald das Gerät angebracht ist, sind die Mieter von Wohnungen oder Häusern für die Wartung verantwortlich, sofern diese nicht vom Eigentümer oder Vermieter übernommen wird. Hausflure müssen dagegen nicht mit den Warnmeldern ausgerüstet werden.

Auch für andere Gebäude, in denen Menschen schlafen, wie Pflegeheime, Hotels oder Krankenhäuser gilt die Rauchmelderpflicht. Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude ist zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern recht kurz bemessen, aber vermutlich ebenfalls eine Lehre aus der Brandkatastrophe vom März 2013.

Feuerwehren und Verbände begrüßen die Rauchmelderpflicht

Seit Langem schon fordern vor allem Feuerwehren, dass Rauchmelder für Privathaushalte obligatorisch werden. Dementsprechend begrüßten neben dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg (FV EIT BW), der Sparkassenversicherung, der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. auch der Landesfeuerwehrverband die Einführung der Rauchmelderpflicht für Wohngebäude. Gerade Letzterer versuchte seit 2004 mit Resolutionen und Rauchmelderaktionen auf die Landesregierung einzuwirken.

Lediglich drei Bundesländer haben die Rauchmelderpflicht noch nicht eingeführt. In Berlin und Brandenburg werden entsprechende Gesetze allerdings vorbereitet und sollen bald eingebracht werden. Damit setzt nur noch Sachsen auf die freiwillige Anschaffung von Rauchmeldern. Angesichts der Tatsache, dass bisher schätzungsweise erst 10 % der Deutschen Rauchmelder in ihren eigenen vier Wänden installiert haben, ist es fraglich, wie lange Sachsen noch auf die Freiwilligkeit setzt.

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen, finden Sie hier eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zur Rauchmelderpflicht in Deutschland sowie alle Informationen zum anlagentechnischen Brandschutz in Wohngebäuden.

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