Rauchmelderpflicht in Bayern bis 2017

Zuletzt aktualisiert am: 08.07.2024

Wie die Süddeutsche Zeitung in einer aktuellen Meldung mit Bezug zur dpa berichtet, werden Rauchmelder in allen Wohnungen in Bayern bis Ende 2017 Pflicht. Auf diese Übergangsfrist von fünf Jahren haben sich die die beiden Parteien CSU und FDP verständigt. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es: Neubauten müssen ab sofort alle über einen Rauchmelder verfügen.

Die bisherige Fassung des Gesetzentwurfes soll vorsehen, dass ab 2017 in

  • Schlafräumen,
  • Kinderzimmern als auch
  • Fluren, von denen Aufenthaltsräume zu erreichen sind,

mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Dieser Gesetzentwurf soll sehr schnell (nach Angabe noch am selben Tag), formal und ohne weitere Debatte in den Landtag eingebracht werden. Mit einer endgültigen Entscheidung ist also Zeitnah zu rechnen.

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