Rauchmelderpflicht in Niedersachsen kommt früher

Zuletzt aktualisiert am: 12.07.2021

Rauchmelderpflicht Niedersachsen
Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Seit 01.11.2012 ist es in Niedersachsen Pflicht, alle neu gebauten oder umfassend renovierten Wohngebäude mit Rauchmeldern auszurüsten. Laut Niedersächsischer Bauordnung (NbauO) müssen demnach „in einer Wohnung sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zwingend mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.“

Für Bestandsgebäude galt bislang eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Nun will die rot-grüne Landesregierung aber bei der Bauordnung nachbessern und die Rauchmelderpflicht für bestehende Wohngebäude ein Jahr früher einführen.

„Die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen ist auf den 31.12.2015 festgesetzt.“

Auf dieses Datum, das in der Niedersächsischen Bauordnung verankert ist, hatten sich viele Eigentümer von Wohnimmobilien in Niedersachsen verlassen. Doch nun müssen sie ihre Wohnungen wahrscheinlich schneller nachrüsten als erhofft. Denn kaum war die politische Sommerpause vorbei, kündigte die Landesregierung nun an, bei der Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude Druck machen zu wollen. Nach ihren Plänen sollen die Melder bereits ab dem 31.12.2014 in allen Wohnungen hängen.

Mehr als 20.000 Brände im Jahr

Über 71.000 Mal mussten die niedersächsischen Feuerwehren vergangenes Jahr zu Einsätzen ausrücken, davon rund 20.000 Mal aufgrund von Bränden. Für SPD und Grüne eindeutig zu oft, deshalb wurde bereits im Koalitionsvertrag die raschere Einführung der Rauchmelderpflicht vereinbart. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Marco Brunotte, erklärte auf seiner Homepage dazu:

„Mehr als 1000 Menschen sterben in Deutschland bei Bränden, in 90 Prozent der Fälle ist eine Rauchgasvergiftung Todesursache. Mit dem schnellen verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Bestandsimmobilien können wir politisch die Initiative stützen, die seit Jahren auch von Feuerwehren und Rettungsdiensten getragen wird.“

Tatsächlich zeigt sich laut Sulzburger Studie zur Einführungspflicht von Rauchwarnmeldern, dass die Zahl der Brandtoten in den Ländern mit Rauchmelderpflicht im Durchschnitt um 29% zurückgegangen ist.

Widerstand bei Eigentümern

Beim Verein Haus & Grundeigentum Hannover stößt die Landesregierung mit ihren Vorhaben allerdings auf Unverständnis. Das Vorziehen der Rauchmelderpflicht für Bestandswohnungen sei „Aktionismus“, so Rainer Beckmann, Vorsitzender des Vereins. Er sieht zudem die Gefahr, dass die Handwerker somit nicht mehr genug Zeit hätten, die Millionen von Rauchmeldern anzubringen und die Preise für die Melder und deren Installation nach oben schnellen. Der wohnungspolitische Sprecher der SPD verteidigte den Entschluss von Rot-Grün allerdings.

„Die paar Euro mehr im Jahr, die Vermieter für Rauchmelder aufwenden müssen, stehen in keinem Verhältnis zu den vielen Menschenleben, die durch Rauchmelder jedes Jahr gerettet werden.“

Ab wann die Rauchmelderpflicht zum Thema im Landtag wird, blieb aber zunächst noch offen.

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