Wer haftet bei Fehlalarm durch Rauchmelder?

Zuletzt aktualisiert am: 08.07.2024

Wenn der Rauchmelder Alarm gibt und beispielsweise der Nachbar die Feuerwehr ruft, es aber gar nicht brennt, muss man den Einsatz dann bezahlen? Eine Frage, die sich viele Menschen stellen. Hierzu haben wir den Experten Peter Kehl in einem Interview befragt.

Peter Kehl (Rechtsanwalt) im Gespräch

Peter Kehl

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Peter Kehl, Jahrgang 1976, hat seine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Strafrecht. Herr Kehl war Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt und dort schwerpunktmäßig in der Kultur-, Medien- und Umweltpolitik tätig. Er war Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung und Stiftungsratsmitglied der Stiftung Umwelt- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt.

Es besteht Rauchmelderpflicht in Deutschland. Wer kontrolliert den Einbau?

Es wird (noch) nicht nachkontrolliert ob der Einbau getätigt wurde oder nicht.
Eine Überprüfung ist (vorerst) nicht vorgesehen und wahrscheinlich auch nicht durchführbar. Es wird nicht vorkommen, dass ein offizieller Kontrolleur klingelt und die Rauchmelder überprüfen will.

Wer ist für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern überhaupt zuständig?

Die Regelungen für Einbau und Wartung sind in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt:

BundeslandEinbauWartungNorm
Baden-WürttembergEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 15 Abs. 7 BW LBO
BayernEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sieArt. 46 Abs. 4 BayBo
BerlinKeine Angaben1Unmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 48 Abs. 4 BauO Bln
BrandenburgKeine Angaben2Keine Angaben2§ 48 Abs. 4 BbgBO
BremenEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 48 Abs. 4 BremLBO
HamburgKeine Angaben3Keine Angaben3§ 45 Abs. 6 HBauO
HessenEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 13 Abs. 5 BW HBO
Mecklenburg-VorpommernKeine Angaben4Keine Angaben4§ 48 Abs. 4 LBauO M-V
NiedersachsenEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 44 Abs. 5 NBauO
Nordrhein-WestfalenEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 49 Abs. 7 LBauO NRW
Rheinland-PfalzKeine Angaben5Keine Angaben5§ 44 Abs. 7 LBauO RP
SaarlandEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 46 Abs. 4 LBO
SachsenKeine Angaben6Unmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 47 Abs. 4 SächsBO
Sachsen-AnhaltKeine Angaben6Keine Angaben6§ 47 Abs. 4 BauO LSA
Schleswig-HolsteinEigentümerUnmittelbarer Besitzer (Bewohner/Mieter), es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie§ 49 Abs. 4 BauO S-H
ThüringenKeine Angaben7Keine Angaben7§ 48 Abs. 4 ThürBO

1 I.d.R. wird, in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländer, davon ausgegangen, dass der Einbau der Rauchmelder im Verantwortungsbereich der Eigentümer (Vermieter) fällt.
2 Rechtslage hier nicht eindeutig. Bei einem Einbau durch den Eigentümer wäre dieser nach gängiger Ansicht auch für die Wartung zuständig, es können jedoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
3 Eigentümer (Vermieter), vgl. Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek (Az. 716C C 89/08)
4 aktuell bevorzugte Ansicht: Verpflichtung für den Einbau und Wartung liegt beim Eigentümer (Vermieter); eine Übernahme der Instandhaltungspflicht durch die Mieter kann jedoch vereinbart werden.
5 Eigentümer (Vermieter), vgl. Aussendung des Ministeriums der Finanzen RLP und dem Ministerium des Inneren, Sport und Infrastruktur RLP
6 Eigentümer (Vermieter)
7 Eigentümer (Vermieter); Eine Übertragung der Pflicht zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit auf den Mieter kann im Einzelfall vertraglich geregelt werden

Auch als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie, wie Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, unterliegen diese der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht.

Wird ein Bußgeld fällig, wenn man keinen Rauchmelder installiert hat?

Die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die wie alle anderen Gesetze auch, umgesetzt werden muss. Verantwortlich hierfür ist die in der jeweiligen Landesbauordnung genannte Person. Erfolgt keine Umsetzung innerhalb der angegebenen Frist, drohen Konsequenzen.

Mangels flächendeckender Kontrollen wird dennoch häufig kein Bußgeld fällig.

Mieter/Bewohner können sich allerdings selbst beim Bauamt/Bauaufsicht melden, wenn der Vermieter/Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. In diesem Fällen drohen Bußgelder und Auflagen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Brand und es wird das Fehlen entsprechender Rauchmelder festgestellt. In diesem Fall kann die verantwortliche Person nicht nur den Versicherungsschutz verlieren, sondern es droht eventuell auch eine strafrechtliche Verfolgung.

Wann genau spricht man von einem "Fehlalarm"?

Von einem Fehlalarm spricht man, wenn der Alarm losgeht, obwohl objektiv gar keine Gefahr besteht. Beim bevorstehenden Batteriewechsel handelt es sich jedoch nicht um einen Fehlalarm im wörtlichen Sinn, da das Signal nur missverstanden und (möglicherweise von Nachbarn) als Alarm interpretiert wird.

Mögliche Ursachen, warum ein Rauchmelder fälschlicherweise tatsächlich Alarm schlägt:

  • Kochdampf in der Küche oder Wasserdampf im Bad
  • Aufgewirbelter Staub (z.B. bei Renovierungsarbeiten)
  • Deo oder Haarspray
  • Insekten dringen in das Gehäuse und unterbrechen das optische Signal
  • Extrem hohe Temperaturen (z.B. im Sommer durch direkte Sonneneinstrahlung)
  • Elektromagnetische Störungen durch benachbarte Stromquellen
  • Falsche Montage

Wenn Fehlalarm durch Nachbarn ausgelöst wird, wer haftet für den Einsatz?

Bsp.: Rauchmelder piept in Nachbarwohnung und es wird vorsorglich die Feuerwehr gerufen

Nachbar (-); der Nachbar muss den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen, auch wenn es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat. Alles andere würde den Nachbarn, der um das Leben und das Eigentum seines Nachbarn besorgt ist, schließlich bestrafen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Zukunft die Notrufbereitschaft von Anwohnern enorm sinkt.
Nur wenn der Nachbar sich nachweislich einen üblen Scherzanruf erlaubt hat, kann es für ihn weitreichende Folgen haben. Es drohen nicht nur die Kosten des vergeblichen Feuerwehreinsatzes, auch eine Strafbarkeit nach § 145 StGB kommt in Betracht

Bewohner/Mieter (+/-); haftbar bei Verletzung der Obhutspflicht (z.B. kein ausreichendes Lüften beim Kochen ohne Dunstabzugshaube)

Eigentümer/Vermieter (+/-); generell haftbar, wenn er für den ordnungsgemäßen Einbau und Betrieb der Rauchmelder die Verantwortung trägt. Wird nachgewiesen, dass sich der auslösende Rauchmelder in schlechtem, technischen Zustand befand, wird der Vermieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes tragen müssen. Sollte ein Dienstleister mit Einbau/Wartung beauftragt sein, kann dieser in Haftung genommen werden.

Wann muss man den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.

  1. Den Einsatz der Feuerwehr bspw. bei einem Brand zahlt meist die Allgemeinheit, also die Gemeinschaft der Steuerzahler. Nur in einigen Ausnahmefällen wird der potenzielle Verursacher zur Kasse gebeten
  2. Faustregel: Feuerwehreinsätze, die nötig sind, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden oder ein Brand ausgebrochen ist, müssen nicht bezahlt werden
  3. Zahlen muss, wer vorsätzlich (z.B. Brandstiftung, Telefonstreich) oder grob fahrlässig (z.B. wiederholter Fehlalarm) Feuerwehreinsätze verursacht oder wer Hilfe braucht, ohne in akuter Gefahr zu sein

Herr Kehl, wir danken für das Gespräch.

Sollten sie weitere Fragen haben, schreiben sie weiter unten einen Kommentar. Vielen Dank!

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10 Antworten zu "Wer haftet bei Fehlalarm durch Rauchmelder?"

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  1. Fehlalarm in Jugendherberge sagt
    Meine Tochter war zur Klassenfahrt in einer Jugendherberge. Beim schlafen gehen entdeckten die Mädchen eine Spinne an der Wand. Daraufhin sprühte meine Tochter Deo auf die Spinne um sie zu töten. Der Rauchmelder ging an und die Feuerwehr rückte ein. Meine Tochter ist elf Jahre. Meine Frage: wer haftet für diesen Einsatz??
  2. Hegner sagt
    Der Rauchmelder wurde wiederholt ausgelöst , weil Mieter durch Alkoholproblem nicht reagieren konnte, war nicht ansprechbar. Wer ist hier haftbar zu machen, wenn es im Ernstfall zu einem Brand kommt? Wer zahlt den Einsatz von Polizei, Feuerwehr Rettungskräften?
  3. Monika Müller sagt
    Wer wird mittels Rauchmelder über eine Rauchentwicklung informiert? Wenn der Alarm 1 Etage über mir ausgelöst wird, höre ich das nicht. Besteht da eine Verbindung zur Feuerwehr? Oder hört immer nur die Person den Alarm, die sich in dem Raum befindet, in dem der Rauchmelder installiert ist und der Rauch sich entwickelt? Das wäre ja dann ziemlich sinnlos. Mit besten Grüßen Monika Müller
  4. Ayca Al Faki sagt
    Wenn ich nicht zuhause bin und bei mir geht der Feueralarm fehlerhaft an und ich bin gerade nicht erreichbar, weil ich Handy nicht dabei habe und Tür müsste aufgebohrt werden, wer haftet dann?
  5. Regine Kelm sagt
    In von uns verwalteten Objekten sind RWM von Minol eingebaut mit10 Jahresbatterien eingebaut. Es besteht ein Wartungsvertrag, d. h. die RWM werden regelmäßig jährlich gewartet. Trotzdem immer wieder Ausfall und Fehlalarm mit hohen "Reparaturkosten" oder Kosten für Neubestückung. Jetzt sogar Rechnung der Stadt Mannheim für Feuerwehreinsatz bei Fehlalarm, gemeldet durch besorgte Nachbarn bei Nichterreichbarkeit des Wohnungsnutzers. Wer hat für einen diesen Einsatz die Kosten zu tragen. Ich danke für eine Rückmeldung.
  6. Beatrix Kalwelis sagt
    Mein Sohn war in der Wohnung eingeschlafen und hat den Ofen angelassen. Ein Nachbar hat die Feuerwehr gerufen weil der Fehlalarm losgegangen ist – wer muss jetzt die Feuerwehr bezahlen durch den Qualm der Alarm losgegangen ist?
  7. Andrea H. sagt
    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen?! Vor zweieinhalb Jahren hatte ein Nachbar die Feuerwehr gerufen, weil bei uns der Rauchmelder unbegründet, Feuer alarmierte. Es war nicht nur das Piepsen, bei schwacher Batterie. Es war ca. morgens um vier Uhr. Da wir im zweiten Stock schlafen, haben wir selbst den Alarm nicht gehört, um ihn rechtzeitig auszuschalten. Die Feuerwehr rückte an mit zwei Dienstfahrzeugen mit je sechs Mann. Was uns heute nach zweieinhalb Jahren, von der Gemeinde, in Rechnung gestellt wird. 1. Sind wir zahlungspflichtig, obwohl es ein unverschuldeter Fehlalarm war? 2. ist diese Forderung evtl. schon verjährt? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Andrea
  8. Kathleen sagt
    Ich musste heute ebenfalls den Notruf wählen (direkt die Nummer der Polizeidienststelle in meiner Stadt) weil ich gegen dreiviertel eins, als ich nach Hause kam, in der leerstehenden Wohnung den Feuermelder gehört habe und der Vermieter nicht zu erreichen war. Nun mache ich mir natürlich Gedanken, ob Kosten auf den Vermieter zu kommen oder auf mich, wenn der Feuermelder nur wegen leerer Batterie oder sonstigem piept.
  9. Katrin sagt
    Vgl. PDF auf https://www.stmi.bayern.de/ Auch hier steht klar, dass das System ausschließlich zur Personenrettung ist und nichts mit der Gebäudeversicherung zu tun hat! Die Allianz hat das bestätigt! Im Gesetzt steht das Wort "Wartungen" nirgends, wes gibt auch zugelassenen wartungsfreie Melder. Es steht da betriebsbereit halten, was deutlich etwas anderes ist und dabei ist es nicht damit getan einmal im Jahr "zu warten". Es gibt mehr Verwirrungen als klare Aussagen zu diesem Thema.
    • G. Böhme sagt
      Hallo Frau Kredel, vielen Dank für den Link zu dem PDF-Dokument. Wo genau hat die Allianz was bestätigt? In Bezug auf Wohngebäudeversicherung ist es so, dass Versicherer bauliche Maßnahmen (Sanierung) mit Brandschutzmaßnahmen honorieren. Gebäude werden in eine günstige Bauartklasse einstuft und erhebliche Nachlässe auf den Grundtarif gewährt. Vgl. Artikel zu Gebäudeversicherungen Hier ist eine Einzelfallprüfung notwendig.
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