Was bedeutet vorbeugender Brandschutz?
Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit allen Aspekten der Entstehung, Ausbreitung sowie der Auswirkungen eines Feuers und wie dieses verhindert bzw. minimiert werden kann.
Wer seine eigenen vier Wände besitzen möchte und ein Haus bauen will, muss sich spätestens bei der Planung mit vorbeugendem Brandschutz beschäftigen.
Dieser besteht aus
- baulichem und aus
- anlagentechnischem Brandschutz.
Gerade baulicher Brandschutz ist nicht nur aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Vorschriften ein wichtiges Thema, sondern vor allem, weil dieser die Grundlage für ein sicheres Eigenheim ist.
Vor Baubeginn muss sich daher jeder Bauherr mit
- feuerfesten Dämmstoffen,
- Brandschutztüren,
- Brandmeldeanlagen und
- Feuerlöschern beschäftigen,
damit vonseiten der Behörden auch die Abnahme erfolgt und man sicher im eigenen Haus schlafen kann.
Baulicher Brandschutz ist Sache der Länder, die Vorschriften unterscheiden sich dementsprechend von Bundesland zu Bundesland.
Die Musterbauordnung (MBO) ist dabei Grundlage für alle Länderbauordnungen (LBO) und soll einheitliche Standards festlegen. Im § 14 der MBO ist der Brandschutz geregelt. Demnach sind
„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Baulicher Brandschutz hat dementsprechend drei Ziele:
- Ein Brand soll sich möglichst langsam bzw. gar nicht ausbreiten können,
- Fluchtwege, also Flure, Türen und Fenster, müssen auch im Brandfall zu erreichen sein,
- die Feuerwehr muss schnell an den Brandherd gelangen können.
Wie wichtig funktionierender Brandschutz für das eigene Heim ist, zeigt allein die Statistik. Demnach brennen allein in Deutschland jährlich über 200.000 Eigenheime und Wohnungen, wobei über 5.500 Menschen verletzt und 500 dabei zu Tode kommen.
Ein funktionierender Brandschutz sollte daher das Ziel jedes Eigenheimbesitzers sein.
DIN 4102 – Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen
Wichtigste Norm für baulichen Brandschutz im Eigenheim und somit auch Grundlage für die behördliche Abnahme ist die DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen).
In 23 Abschnitte unterteilt, kategorisiert die DIN 4102 vor allem die Brennbarkeit von Baustoffen und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Materialien. Welche Mindestansprüche für das eigene Heim gelten, muss in der jeweiligen Länderbauordnung (LBO) nachgeschlagen werden.
Brandschutz fängt bei den Baustoffen an. Denn die Eigenschaften der Baumaterialien entscheiden maßgeblich darüber, ob und vor allem wie schnell sich ein Feuer ausbreiten kann. Dabei werden alle Baustoffe grundsätzlich nach DIN 4102-1 in zwei Arten kategorisiert:
- A (Nichtbrennbare Stoffe) und
- B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen).
Diese werden wiederum in fünf Baustoffklassen unterteilt.
Baustoffklassen nach DIN 4102
Baustoffklassen | Bauaufsichtliche Benennung | Beispiele |
---|---|---|
A1 | nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile | metallische Baustoffe, Stein, Ziegel, Beton |
A2 | nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe | Gipskartonplatten, Dämmstoffe (Mineralwolle) |
B1 | schwerentflammbare Baustoffe | Spanplatten, Kunstharze, Holzwolle, Parkett-Fußböden |
B2 | normalentflammbare Baustoffe | Baustoffe aus Holz und Kunststoffen, Dachpappe |
B3 | leichtentflammbare Baustoffe | Dünnes Holz, Papier oder Pappe |
Welcher Baustoffklasse ein Baustoff angehört ist immer auf der jeweiligen Verpackung vermerkt. Lediglich nicht brennbare Baustoffe der Klasse A1 unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
Der Feuerwiderstand nach DIN 4102 gibt an, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Gerade tragende Bauteile, wie Stützen und Balken, müssen demnach einen sehr hohen Feuerwiderstand besitzen, um die Flucht von Personen aus einem brennenden Gebäude zu ermöglichen. Hierfür müssen die Bauteile mehrere Eigenschaften aufweisen können:
- Sie müssen für die angegebene Branddauer ihre Tragfähigkeit behalten,
- den Raum weiterhin abschließen,
- sowie die Brand- und Rauchausbreitung verhindern.
Auch hier gilt wieder, dass die Mindestanforderungen aus der jeweiligen Länderbauordnung (LBO) zu entnehmen sind.
Es werden dabei fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden.
Feuerwiderstandklassen nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse | Widerstandsdauer in Minuten | bauamtliche Benennung |
---|---|---|
F30 | 30 | feuerhemmend |
F60 | 60 | hochfeuerhemmend |
F90 | 90 | feuerbeständig |
F120 | 120 | hochfeuerbeständig |
F180 | 180 | höchstfeuerbeständig |
Fazit: Gute Planung ist besser als Nachrüsten
Auch wenn Bauherren zunächst wohl andere Dinge im Kopf haben und weniger über Baustoffklassen und Feuerwiderstand nachdenken, baulicher Brandschutz als vorbeugender Brandschutz ist ein fundamentales Thema und sollte von zukünftigen Eigenheimbesitzern nie vernachlässigt werden.
Denn sind Baustoffe und Bauteile erst einmal verbaut, gestaltet es sich schwierig, nachträgliche Auflagen des Bauamtes umzusetzen. Außerdem sollte ein vernünftiges Brandschutzkonzept im Sinne jedes Hausbewohners sein, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Daher sollten beim Bau eines Hauses möglichst nur Baustoffe und Bauteile verwendet werden, die einem Brand keine Chance lassen.
2 Antworten zu "Vorbeugender Brandschutz im Eigenheim"